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©Emmanuel Berthier
Die Gastgeber der Bregagne engagieren sich für FamilienUnterkünfte „nach Maß“

Die Gastgeber der Bregagne engagieren sich für Familien

Die Koffer sind für den Urlaub gepackt, aber im Auto ist kein Platz mehr für Toms Reisebett? So flink, wie Lea ist, würde es Sie beruhigen, wenn der Garten der Pension einen Zaun hätte? Mit 12 Jahren ist Louis kein Baby mehr, schläft aber trotzdem lieber in Ihrer Nähe? Entdecken Sie das Engagement von bretonischen Hotels, Campingplätzen und Pensionen, damit Sie und Ihre Kinder einen unbeschwerten Urlaub verbringen können.

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©Emmanuel Berthier

Zur Vorbereitung Ihres Urlaubs achten die familienfreundlichen Unterkünfte auf:

  • eine klare, präzise Internetpräsenz, wo Sie alle praktischen und aktuellen Informationen finden
  • Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder Telefon
  • Öffnungszeiten, die mindestens die Schulferien umfassen
  • die Garantie einer Klassifizierung oder eines Labels

Vor Ort genießen Sie:

  • eine Babyausstattung mit Babybett, Wickelunterlage, Hochstuhl, Babybadewanne, Fläschchenwärmer oder Mikrowelle
  • Familienzimmer (für mindestens 2 Erwachsene und 2 Kinder)
  • Kinderbetreuung oder Bereitstellung einer Liste mit Babysittern*
  • einen abgeschlossenen Bereich, falls sich das Haus in der Nähe einer Straße befindet
  • eine Liste mit Aktivitäten für Kinder in der Nähe
  • ein Kindersicherungssystem bei Fernsehgeräten
  • die Bereitstellung von altersgerechten Spielen und Büchern (0-3 Jahre, 3-6 Jahre, 6-9 Jahre, 9-12 Jahre)
  • einen eigenen Spielbereich (drinnen oder draußen)
  • Informationen zu Annehmlichkeiten im Umkreis von 1 bis mehr als 20 km

Das Plus für Familien:

Einige Unterkünfte bieten außerdem:

  • zusätzliche Babyausstattung (Lätzchen, Töpfchen/WC-Sitz, Babygeschirr, Wickeltisch, Babyphone)
  • Zimmer mit Verbindungstür
  • einen Kinderclub
  • Zahlung mit Urlaubsschecks
  • Internetzugang
  • Englischkenntnisse
  • Engagement für nachhaltigen Tourismus

*Der regionale Tourismusausschuss der Bretagne ebenso wie der Gastgeber können nicht für die durch einen Babysitter angebotene Leistung haftbar gemacht werden. Die Leistung des Gastgebers beschränkt sich auf die Bereitstellung einer Babysitter-Kontaktliste für Gäste, die dies wünschen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder müssen sich vergewissern, dass die von ihnen beauftragten Babysitter die gesetzlichen, finanziellen und zivilrechtlichen Bestimmungen und Anforderungen erfüllen.

Mitarbeiter im Gastgewerbe, Tourismusbüros, Urlaubsregionen und Fachverbände: Alle sind mobilisiert, damit die untenstehenden Angebote Ihren Erwartungen entsprechen. Mit umfassenden Informationen und gutem Service engagieren sie sich für einen gelungenen Familienurlaub!

Offizielle Website des Tourismusverbands der Bretagne
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